Klimatechniker-Dienstleistungen von HAGRO

Unsere Services

Ermittlung der Leistungsanforderung der Lüftung

Wir ermitteln gemäß EN 16798 die optimalen Parameter Ihrer Lüftungsanlage und Klimaanlage unter Beachtung von behaglichem, gesundheitlich weitestgehend unbedenklichem Klima bei akzeptablen Installations- und Betriebskosten. Ihr Klimatechniker hilft rasch weiter.

Durchführung von Hygieneinspektionen

Wir empfehlen bei Ihren Lüftungsanlagen alle drei Jahre die Durchführung einer Hygieneinspektion nach VDI 6022.

Im Zuge dieser Inspektion werden mittels Luftkeimmessung und Abklatschtests eventuelle Verunreinigungen in Ihrer Lüftungsanlage aufgenommen und in einem Labor analysiert und ausgewertet.

Auf Basis der Laborergebnisse besprechen wir mit Ihnen eventuell erforderliche Maßnahmen, um Ihre Anlage wieder hygienisch unbedenklich zu machen.

Bedenken Sie, dass nur eine saubere Anlage keine Krankheiten verursacht.

Überprüfung der Qualität der Raumluft

insbesondere im Bereich der Ultrafeinstaubbelastung (UFP = ultra fine particles):

Es werden bei den Messungen folgende Parameter der Luftqualität erfasst:

  • die Partikelreinheit der Luft in den Größenbereichen von 0,3 bis 10 µm in Anzahl pro cm³ Luft
  • quantitative Konzentrationsermittlung von luftgetragenem E-Staub (PM10) und A-Staub (PM2.5) als Massenanteil der Luft in µg je m³ Luft
  • Gaskonzentrationen von Formaldehyd (Methanal) (wenn detektierbar)
  • Gaskonzentration von Kohlenmonoxid (wenn detektierbar)
  • zusätzlich Klimadaten wie Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Taupunkttemperatur und Feuchtkugeltemperatur

Die Messungen erfolgen mit einem ISO-21501-4-konformen Laser-Partikelzähler. Die Messungen werden dokumentiert und die Ergebnisse werden mit den derzeit gültigen Grenzwerten nach WHO, EU oder Umweltbundesamt verglichen.
Die Ergebnisse der Partikelanzahlmessung werden in sechs verschiedenen Partikelgrößen dargestellt.

Überprüfung Ihrer Anlage auf Energieeffizienz gemäß EG-Gebäuderichtline

Lüftungsanlagen und Klimaanlagen müssen gemäß RICHTLINIE 2002/91/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2002 alle drei Jahre auf Ihre Energieeffizienz geprüft werden.

Gerne führen wir als Ihr Klimatechniker diese Arbeiten für Sie aus.

Unterstützung und Begleitung von Behördeneinreichungen

Komplette Behördeneinreichung - Abstimmung und Klärung der Ausführung direkt mit der Behörde, Preisangebot wird bei Bedarf und nach Klärung des Umfanges nachgereicht

Messung von Luftmengen und Einjustierung der Anlage

Die beste Anlage hilft Ihnen nichts, wenn die Luftmengen falsch verteilt werden. Wir sorgen für eine zugfreie Luft und regeln Ihre Anlage nach Ihren Bedrüfnissen, damit Sie sich wohlfühlen.


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